Allgemeine Geschäftsbedingungen
I. Vertragsabschluß
Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle unsere Lieferungen und Leistungen insbesondere für Service-, Wartungs- und Reparaturarbeiten.
Ein Vertragsverhältnis kommt ausschließlich durch die schriftliche Annahme eines schriftlichen Auftrages zustande. Zur Einhaltung der Schriftform genügt die Übermittlung eines Telefaxes.
Vertragsbedingungen oder allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind nur dann rechtswirksam, wenn sie im Einzelfall von uns ausdrücklich und schriftlich anerkannt wurden.
II. Lieferung und Leistung
Von uns genannte Lieferzeiten gelten mit dem Vorbehalt, daß bei Betriebs- oder Fabrikationsstörungen oder überhaupt außerhalb unseres Bereiches gelegener Umstände sich die Lieferfristen angemessen verlängern. Soferne die Lieferung infolge derartiger unverschuldeter Ereignisse überhaupt nicht oder verspätet erfolgt, entstehen dem Kunden hieraus keine wie immer gearteten Ansprüche. Teillieferungen sind nach unserer Wahl jederzeit zulässig.
Wir sind berechtigt, unsere Lieferungen und Leistungen in Teilen zu erbringen. Wir sind weiters berechtigt, einzelne Teillieferungen und Teilleistungen zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer in der jeweiligen Höhe in Rechnung zu stellen.
Der Kunde hat bei Empfangnahme der gelieferten Waren die Bezeichnung des angelieferten Produktes zu überprüfen und allfällige Fehler sogleich zu rügen.
Bei Softwareprodukten erwirbt der Kunde nur ein Nutzungsrecht im Umfang der jeweiligen Hersteller – Lizenzvereinbarung. Durch Öffnen versiegelter Datenträgerverpackungen bzw. Auftrag zur Installation werden die Softwarelizenzbestimmungen des jeweiligen Herstellers anerkannt.
Der Kunde (Lizenznehmer) verpflichtet sich, unmittelbar nach der Installation von Programmen und Updates für das betriebliche Rechnungswesen (Finanzbuchhaltung, Lohnverrechnung, Fakturierung, Dateiverwaltung, Tabellenkalkulation etc.) die dazugehörigen Auswertungen auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu überprüfen und hiezu erforderlichenfalls auf eigene Kosten fachkundige Personen beizuziehen. Wir übernehmen keine Haftung für allfällige Folgeschäden.
III. Zahlungsbedingungen
Sämtliche Zahlungen sind innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungserhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig. Unbeschadet einer anders lauteten Widmung werden Zahlungen stets auf die jeweils älteste offene Rechnung angerechnet. Wir sind berechtigt, nicht aber verpflichtet, Wechsel oder Schecks entgegenzunehmen. Die Annahme derartiger Wertpapiere erfolgt stets nur zahlungshalber.
Für den Fall des Zahlungsverzuges gilt ein Zinssatz von 5 % über der jeweiligen Bankrate, mindestens jedoch 12 % per anno, als vereinbart.
Der Kunde ist nicht berechtigt, gegen den Rechnungsbetrag Gegenforderungen einzuwenden, es sei denn, daß die Gegenforderung anerkannt oder gerichtlich festgestellt wäre.
IV. Gewährleistung
Wir leisten Gewähr für Mängel der von uns gelieferten Hard- und Software nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen:
In Abänderung des § 933 ABGBG gilt eine Gewährleistungsfrist von 6 Monaten als vereinbart. Die Frist beginnt mit dem Tag der Ablieferung der von uns zu erbringenden Leistungen.
Für von uns gelieferte Hardware und Software beschränkt sich unsere Gewährleistungsverpflichtung auf die Abtretung der uns gegenüber unserem Lieferanten zustehenden Ansprüche. Wir leisten nur in den Umfang Gewähr, als ein Gewährleistungsanspruch gegen den Hersteller besteht.
Werden im Rahmen von Projekten von uns entwickelte Softwarekomponenten verwendet, so sind dies projektspezifische Komponenten, die nur auf den Rechnern eingesetzt werden dürfen, auf denen sie von uns installiert wurden. Der Quellcode derartiger Komponenten bleibt in unserem Eigentum.
Für die von uns vorgenommenen Installationen und Programmierungen gilt überdies als vereinbart daß allfällige Fehler bei sonstigem Ausschluß der Gewährleistung innerhalb von 10 Tagen nach erstmaligem Auftreten schriftlich oder per Fax mit detaillierter Fehlerbeschreibung an uns gemeldet werden müssen.
Die Gewährleistung beschränkt sich auf Umstände, die von uns auf Grund der Angaben des Kunden ausdrücklich zugesagt wurden.
Die Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers sind stets auf Nachbesserung bzw. Nachlieferung oder Ersatzlieferung beschränkt. Führt die Nachbesserung oder Ersatzlieferung nicht zum gewünschten Erfolg, sind wir nach unserer Wahl berechtigt, Preisminderung zu gewähren oder aber vom Vertrag zurückzutreten.
Werden von uns gelieferte Softwareprodukte gemeinsam mit Raubkopien auf einen gemeinsamen Datenträger verwendet, so wird jeder Gewährleistungsanspruch ausgeschlossen.
Wir haften nicht für Schäden im Vermögen des Auftraggebers, es sei denn, daß uns am entstandenen Schaden Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, sämtliche Anweisungen des Hard- und Softwareherstellers genauestens einzuhalten und uns diesbezüglich vollkommen schad- und klaglos zu halten.
V. Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen von uns geleisteten Lieferungen und Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bzw. Werklohnes vor. Die Lieferung bleibt daher bis zur vollständigen Bezahlung unser alleiniges Eigentum. Sollte dieser Eigentumsvorbehalt durch Weiterverkauf an Dritte oder Einbau im Geräte erlöschen, tritt uns der Auftraggeber gleichzeitig mit der Auftragserteilung alle aus der Weiterveräußerung oder dem Einbau gegenüber Dritte entstehenden Forderungen an uns ab.
VI. Schlußbestimmungen
Sollte einer dieser Vertragsbedingungen zufolge zwingender gesetzlicher Bestimmungen unwirksam sein, so ist sie durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten entspricht, ohne jedoch unwirksam zu sein.
Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein, so wird hiedurch die Gültigkeit der übrigen Bedingungen nicht berührt.
Für alle Streitigkeiten aus diesen Vertrag gilt die örtliche Zuständigkeit des sachlich in Betracht kommenden Gerichtes in 3100 St. Pölten als vereinbart.