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österreichweite Förderungen
KMU.DIGITAL 3.0
Was?
Digitalisierungsprojekte von Klein- und Mittelunternehmen (gewerbliche Unternehmen und freie Berufe) mit Sitz oder Betriebsstätte in Österreich, die bislang das Potenzial der Digitalisierung noch nicht optimal nutzen konnten.
Ausgestaltung
Unterstützung im Bereich der Beratung sowie im Bereich der Umsetzung:
- Status- und Potenzialanalyse - 80% Zuschuss (max. 400 Euro pro gewähltes Tool)
- Potenzialanalyse im Bereich Geschäftsmodelle und Prozesse (inkl. Ressourcenoptimierung)
- Statusanalyse im Bereich E-Commerce und Online-Marketing
- Statusanalyse im Bereich IT- und Cybersecurity
- Strategieberatung - 50% Zuschuss (max. 1.000 Euro pro gewähltes Tool)
- Strategieberatung im Bereich Geschäftsmodelle und Geschäftsprozesse (inkl. Ressourcenoptimierung)
- Strategieberatung im Bereich E-Commerce und Online-Marketing
- Strategieberatung im Bereich IT- und Cybersecurity
- Strategieberatung im Bereich Digitale Verwaltung
- Umsetzung von Digitalisierungsprojekten - 30% Zuschuss (max. 6.000 Euro) -> Hinweis: Leider sind die Mittel für die Umsetzungsförderung bereits vollständig ausgeschöpft. Es ist kein Antrag mehr möglich.
- Umsetzung im Bereich Geschäftsmodelle und Prozesse (inkl. Ressourcenoptimierung)
- Umsetzung im Bereich E-Commerce und Online-Marketing
- Umsetzung im Bereich IT- und Cybersecurity
- Umsetzung im Bereich Digitale Verwaltung
Die Digitalisierungsoffensive KMU.DIGITAL ist eine Initiative des Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort (BMDW) in Kooperaton mit der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ).
Wir geben Ihnen sehr gerne Tipps, wie Sie zu Ihrer Förderzusage kommen. Mehr dazu.
Digital-Marketing Scheck - beendet
Die Frist für die Antragsstellung ist am 31.12.2022 abgelaufen.
Ihr digitaler Auftritt am Auslandsmarkt
Wenn Sie Ihren digitalen Auslandsauftritt optimieren wollen, untersützt Sie das Programm "go international" der Wirtschaftskammer Östereich.
Wer?
Klein- und Mittelunternehmen, die aktive Mitglieder der Wirtschaftskammer oder der Kammer der ZiviltechnikerInnen sind
Was?
Externe Kosten für ziellandsbezogendes Online-Marketing
Wie viel?
Maximaler Auszahlungsbetrag: EUR 7.500,00
Zeitraum?
Der Leistungszeitraum beginnt mit dem Datum der Angtragsstellung und endet spätestens am 31.03.2023
Kombinierbar?
Parallele Beantragung eines Internationalisierungsschecks (auch für dasselbe Zielland) ist möglich
Voraussetzungen?
Substanzielle Wertschöpfung in Österreich; bisher kein Digitalisierungsschek für das ausgewählte Zielland ausgezahlt; bisher eine Förderung von maximal 500 EUR für Kampagnen-Schaltungen erhalten
Erfahren Sie HIER weitere Informationen.
aws Digitalisierung - beendet
Aufgrund der großen Nachfrage sind die Budgetmittel ausgeschöft. Eine Antragsstellung ist daher nicht mehr möglich (Stand: 08.06.2022).
Diese Information gibt einen Überblick über besondere Spezifikationen im aws Programm "aws Digitalisierung". Ziel ist es, KMU bei Digitalisierungsprojekten im Bereich E-Commerce und M-Commerce zu unterstützen.
Hinweis: Die Einreichfrist wurde bis zum 31.03.2022 verlängert (nach Verfügbarkeit des Budgets).
Aufgrund der großen Nachfrage sind die Budgetmittel aktuell ausgeschöpft (Stand: 21.02.2022). Die aws kann daher nur Anträge als Reserveprojekte entgegennehmen. Dies bedeutet, Anträge werden auf eine Warteliste gesetzt, die erst nach Freiwerden von Mitteln bearbeitet werden können.
Wer?
Alle Branchen, ausgenommen:
- Gemeinnützige Vereine
- Gebietskörperschaften
- Unternehmen, deren Kerngeschäft ausschließlich auf digitalen Geschäftsmodellen basiert (z.B. Software- und App-Anwendungen, Vermittlungsplattformen, Fintechs), im Zentrum stehen somit reine digitale Leistungserbringungen des Anbieters gegenüber den Kunden
- Land- und Forstwirtschaft, Fischerei und Aquakultur
Unternehmensgröße:
- natürliche Personen, juristische Personen sowie Personengesellschaften, die im eigenen Namen auf eigene Rechnung
- ein gewerbliches Unternehmen rechtsmäßig selbstständig betreiben oder eien verkammerten oder nicht verkammerten Freien Beruf selbstständig ausüben und somit über eine Kennzahl des Unternehmensregisters (KUR) verfügen
- ein KMU sind und
- über einen Sitz oder eine Betriebsstätte in Österreich verfügen.
Was?
- Art der Finanzierung: nicht rückzahlbarer Zuschuss
- Höhe der Finanzierung: Die Förderung beträgt max. 20% der förderbaren Kosten (max. Zuschuss: EUR 12.000,00). Die förderbaren Kosten dürfen einen Betrag in Höhe von EUR 3.000,00 nicht unterschreiten und einen Betrag von EUR 60.000,00 nicht übersteigen.
- Förderbare Kosten: Gegenstand der Förderung ist die Umsetzung von E-Commerce-Projekten durch aktivierungspflichtige Neuinvestitionen sowie damit in Zusammenhang stehende Leistungen externer Anbieter (z.B. Programmiertätigkeiten, (Cloud-) Softwarelizenzen, Dienstleistungsgesamtpakete, M-Commerce Optimierung), die in einer Betriebsstätte in Österreich realisiert werden und die einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung folgender Ziele leisten:
- Aufbau von professioneller Internetpräsenz zur Vermarktung und Vertrieb von Produkten und Dienstleistungen, einschließlich Buchungsplattformen
- Einführung und Ausbau von Online-Shops sowie Nutzung von Auktions-, Verkaufs- oder Dienstleistungsplattformen, Social Media Tools, Website-Monitoring und Content-Marketing
- Einrichtung und Optimierung von Onlineshops im Hinblick auf M-Commerce und deren Nutzerfreundlichkeit
- Unterstützung bei E-Commerce-Geschäftsprozessen (Warenbereitstellung, Logistik, Zahlungsverfahren, Customer-Relationship-Management)
- IT-Security, Schutz vor Cyberattacken bei E-Commerce-Lösungen
- Einrichtung bzw. Verwendung von am Markt verfügbaren E-Commerce-Gütezeichen
- Förderungsfähig sind aktivierungspflichtige Neuinvestitionen (materielle und immaterielle Investitionen) sowie damt im Zusammenhang stehende Leistungen externer Anbieter (z.B. Programmiertätigkeiten, Cloud-Softwarelizenzen), die in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Investitionsprojekt stehen. Kosten für die beschriebenen (Cloud-) Softwarelizenzen können maximal für 12 Monate gefördert werden und die Bezahlung dieser Kosten für diesen Zeitraum muss bei der Abrechnung nachgewiesen werden.
- Damit ergibt sich eine Abgrenzung zum Digitalisierungsprogramm KMU.Digital 2.1, welches auch E-Commerce-Projekte unterstützen kann, bei dem aber die Projektuntergrenze bei EUR 3.000,00 und die Projektobergrenze bei EUR 30.000,00, mit einem maximalen Zuschuss von EUR 6.000,00 liegt und eine ausbezahlte Beratungsförderung verpflichtend voraussetzt.
- Erfahren Sie HIER, welche Bereiche von der Förderung ausgeschlossen sind.
Zeitraum?
Die Einreichfrist wurde bis zum 31.03.2022 verlängert (nach Verfügbarkeit des Budgets).
Erfahren Sie HIER mehr zu der Förderung.
Förderungen in Niederösterreich
digi4Wirtschaft
Drei Förderschienen stehen zur Verfügung, um niederösterreichische Unternehmen bei Digitalisierungsmaßnahmen zu unterstützen:
- digi Kickstart
- digi Assistent
- digi Investition
Wer wird unterstützt?
Antragsberechtigt sind bestehende kleine, mittlere und große Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft.
Was wird gefördert?
- digi Kickstart
- Mit Digitalisierung starten! In Workshops mit sechs bis zehn Unternehmen und mit Begleitung externer Digitalisierungsexpertinnen und -experten werden Digitalisierungsaktivitäten in ihrem Unternehmen herausgearbeitet und erste kleine Schritte für eine rasche Umsetzung definiert und gestartet.
- Mit Digitalisierung starten! In Workshops mit sechs bis zehn Unternehmen und mit Begleitung externer Digitalisierungsexpertinnen und -experten werden Digitalisierungsaktivitäten in ihrem Unternehmen herausgearbeitet und erste kleine Schritte für eine rasche Umsetzung definiert und gestartet.
- digi Assistent
- Um die Chancen der Digitalisierung für Ihr Unternehmen auszuloten, stehen von Seiten der Wirtschaftskammer NÖ Beratungen mit zertifizierten Expertinnen und Experten zur Verfügung.
- Um die Chancen der Digitalisierung für Ihr Unternehmen auszuloten, stehen von Seiten der Wirtschaftskammer NÖ Beratungen mit zertifizierten Expertinnen und Experten zur Verfügung.
- digi Investition - Einreichung ab 12.01.2023 (12 Uhr) wieder möglich!
- Investitionen für die Implementierung und Verbesserung von Digitalisierungsprozessen, die auf Basis eines detaillierten Konzeptes umgesetzt werden, können mit einem Zuschuss und / oder bei Finanzierungsbedarf mit einer NÖBEG-Haftung unterstützt werden.
Wie bekomme ich die Förderung?
Einreichungen sind ab dem 12. Jänner 2023 um 12 Uhr wieder möglich. Abhängig von der budgetären Bedeckung gilt das Impulsprogramm bis 31.12.2023.
Förderungen in Wien
Wien Digital
Wer wird unterstützt?
Wiener KMU,
- die zum Zeitpunkt der Fördereinreichung bereits seit einem Jahr über eine Betriebsstätte in Wien verfügen
- wertschöpfende Tätigkeiten des Projekts überwiegend in Wiener Betriebsstätte
Was wird gefördert?
Hard-, Software, externe Beratungskosten, Qualifizierungskosten
Art/Höhe der Förderung?
Barzuschuss; Gemeinkostenzuschlag; Förderquote: 30 % der Bemessungsgrundlage; Förderhöhe: max. EUR 40.000,00 pro Projekt
Wann?
Geltungsdauer 01.05.2019 bis 31.12.2023
Förderungen in Oberösterreich
DIGITAL STARTER 23 in OÖ
Die WKO fördert auch 2023 kleine und mittlere Unternehmen in Oberösterreich, die aktives Mitglied der Wirtschaftskammer Oberösterreich sind. Unterstützt werden die KMUs bei der digitalen Markterschließung, den digitalen Geschäftsprozessen, dem intelligenten Datenmanagement, der Cyber-Security und in puncto Ressourceneffizienz durch Nachhaltigkeit bzw. Digitalisierung. Mit 40% der Gesamtkosten fördert die WKO Digitalisierungsprojekte, die mindestens € 5.000,00 (netto) betragen.
- WIE viel wird gefördert: max. 40% > max. € 4.000,00
- Rechenbeispiel I Digitalisierung: € 10.000,00 -> Förderung=€ 4.000,00 -> Finaler Preis für Sie: € 6.000,00
- Antragszeitraum: 15.03.2023 - 01.01.2024 (vorbehaltlich der verfügbaren Mittel und einer vorzeitigen Evaluierung und Beendigung des Programms)
- Mehr Details zur Förderung für KMU.
ERFOLGPLUS 22 in OÖ - beendet
Wer wird unterstützt?
- KMU mit Firmensitz in Oberösterreich
Art/Höhe der Förderung
Es werden Beratungsleistungen mit folgenden Schwerpunkten gefördert:
- ERFOLGPLUS Potenziale
- ERFOLGPLUS IT-Sicherheit
Gefördert werden 50% jedoch max. 750 EUR des Beratungshonorars (netto) in Form eines Zuschusses. Die Mindesthöhe des Beratungshonorars muss 800 ERU (exkl. Reisekosten, Spesen und sonstige Ausgaben) betragen.
Förderungen in der Steiermark
Start!Klar
Wer wird unterstützt?
- innovative kleinste, kleine und mittlere Unternehmen
- Unternehmen, die bis zu 5 Jahre vor der Antragseinreichung gegründet/übernommen wurden
- Die Gründerin/Der Gründer muss eine direkte Beteiligung von mind. 25 % innehaben sowie eine operative und leitende Funktion nachweisen.
- Das Unternehmen muss Produkte, Dienstleistungen oder Verfahren entwickeln, die neu sind oder verglichen mit den Mitanbietern eine wesentliche Verbesserung nachweisen.
Was wird gefördert?
- Beratung durch externe Profis z.B. in den Bereichen Betriebswirtschaft, Recht, Innovation, Technologie, Marketing und Digitalisierung.
Art/Höhe der Förderung?
- Der Beratungskostenzuschuss beträgt max. 50 % der externen Beratungskosten, die maximale Förderung beträgt EUR 5.000,00.
- Investitionen im Zuge der unternehmerischen Tätigkeit z.B. Geschäftsausstattung sowie Investitionen und laufende Aufwendungen im Zusammenhang mit der Digitalisierung von Produkten, Dienstleistungen und Geschäftsprozessen.
- Der Investitionszuschuss beträgt max. 20 % Basisförderung sowie 5 % Regionalbonus (für steirische Unternehmen außerhalb von Graz und Graz-Umgebung). Die maximale Förderung beträgt EUR 30.000,00.
Erfolgs!Kurs - beendet
Wer wird unterstützt?
- kleinste, kleine und mittlere Unternehmen
- UnternehmerInnen, MitarbeiterInnen, Lehrlinge
- Unternehmen innerhalb der SFG-Zielgruppe
Was wird gefördert?
- Weiterbildungen in den Themenfeldern Digitalisierung und Internationalisierung
- Angebote zertifizierter Bildungseinrichtungen
- Maßnahmen, die über betriebsübliche Aus-/ Weiterbildung hinausgehen
- Vollständige akademische Lehrgänge
- Ausbildungen im Mindestmaß von drei Tagen mit jeweils acht Unterrichtseinheiten (=24 Einheiten à 45 Minuten)
Art/Höhe der Förderung?
- bis zu 50 % der anrechenbaren Projektkosten gemäß folgendem Schlüssel: 30 % Basisförderung + 10 % Gründungs-Bonus (für Unternehmen, die ihre erste bestehende Gewerbeberechtigung innerhalb der letzten fünf Jahre aktiviert haben) + 10 % Arbeitgeber-Bonus
- bis zu EUR 2.500,00 Förderung pro Antrag: pro Jahr können zwie Anträge genehmigt werden
Förderungen in Salzburg
Die Förderungsaktion umfasst die Förderungsmaßnahmen "Digi-Start", "Digi-Commerce", "Digi-Invest" und "Salzburger Digi-Bonus"
Salzburg.Digital
Mit der Förderungsaktion werden Digitalisierungsprojekte in Unternehmen mit konkretem Umsetzungsbezug (Umsetzungsprojekte) unterstützt. Dies umfasst die Förderungsmaßnahmen Salzburg.Digital, Digitalisierungsoffensive für die Salzburger Wirtschaft, Unternehmen 4.0".
- Der Förderungsantrag ist vor Beginn der Projektumsetzung einzureichen.
- Die Förderung Salzburg.Digital des Landes Salzburg kann bis 31.12.2023 nach Maßgabe der budgetären Mittel bereitgestellt werden.
Die Förderungsaktion umfasst die Förderungsmaßnahmen "Digi-Start", "Digi-Commerce", "Digi-Invest" und "Salzburger Digi-Bonus":
Digi-Start - Einstieg in die Umsetzung
Digitalisierungsvorhaben konzipieren und für die konkrete Umsetzung und zur Einführung in Unternehmen erste Maßnahmen setzen, größere Umsetzungsprojekte vorbereiten.
- Projektlaufzeit: max. 12 Monate
- Förderfähige Gesamtkosten min. 5.000 EUR bis max. 15.000 EUR
- Förderintensität: bis zu 50% der förderbaren Gesamtkosten (max. 7.500 EUR)
- Interne Personlkosten und Unternehmerlohn sind nicht förderbar.
Digi-Invest - Umsetzungsschritte
Umsetzungsprojekte mit einem höheren Innovations- und Investitionsumfang, Umsetzung von Industrie 4.0-Konzepten bzw. Schritten mit einem höheren Anschaffungs-, Entwicklungs- und Technologiekostenanteil.
- Projektlaufzeit: max. 24 Monate
- Förderfähige Gesamtkosten min. 15.000 EUR bis max. 100.000 EUR
- Förderintensität: bis zu 30% der förderbaren Gesamtkosten (max. 30.000 EUR)
Salzburger Digi-Bonus - in Technologien investieren
Umsetzung größerer Investitionsprojekte, die im Rahmen des ERP-Programms (AWS -Bundesprogramm mit zinsbegünstigten ERP-Krediten, nicht ERP-Kleinkredite) förderbar sind und sich mit der Einführung von Aspekten der digitalen Transformation im produzierenden Bereich oder Industrie 4.0 Lösungen befassen, oder die vertikale oder horizontale Datenintegration ermöglichen, mindestens 30% der förderbaren Gesamtkosten müssen digitalisierungsrelevante Kosten ausmachen.
- Projektlaufzeit: gemäß aws/erp-Projekt, nur für KMU
- Förderfähige Gesamtkosten: max. 1 Mio. Euro
- Förderintensität: bis zu 10 Prozent der förderbaren Gesamtkosten (max. 100.000 EUR)
Förderungen in Kärnten
Kleinunternehmerzuschuss
Wer wird unterstützt?
Kleinunternehmen (bis 49 Beschäftigte und bis zu 10 Mio. EUR Bilanzsumme oder Umsatz)
Was wird gefördert?
Investitionen (z.B. Hardware und Software), die aktiviert werden. Einmal-Zuschuss von maximal 7,5 % der förderbaren Projektkosten, jedoch mindestens 1.000 EUR und maximal 7.500 EUR
Wann?
Laufende Einreichung bis 31.12.2023
DIH Süd
Wer wird unterstützt?
Der Digital Innovation Hub Süd ist ein nicht-wirtschaftlich tätiges Kompetenznetzwerk, das als Koordinations- und Anlaufstelle für Selbstständige und Unternehmen zum Thema Digitalisierung im Raum Süd-Österreich dient.
Initiiert von Austro Digital - Initiative zur Digitalisierung Österreichs e.V. und der Kärntner Betriebsansiedlungs- und Beteilungsgesellschaft (BABEG) befindet er sich gerade im Aufbau.
NEUSTART 2022 - beendet
Wer wird unterstützt?
EPU und KMU mit Hauptsitz in Kärnten, die in den Bereichen Digitalisierung, Marktauftritt und Vertrieb tätig sind.
Was wird gefördert?
Ein neuer Auftrag in den Bereichen Digitalisierung, Marktauftritt oder Vertrieb ab einem Auftragswert von EUR 1.000,00 wird mit EUR 300,00 gefördert. Ab einem Auftragswert von EUR 1.500,00 erhöht sich der Zuschuss auf EUR 500,00. Genau Infos können aus der Förderrichtlinie entnommen werden.
Wann?
Start der Förderaktion ist der 10. Jänner 2022. Rechnungen können nicht rückwirkend eingereicht werden; Rechnungsdatum bzw. Auftragserteilung muss der 10. Jänner 2022 oder später sein.
Pro Förderwerber ist nur eine Einreichung möglich. Pro Auftragnehmer dürfen maximal drei Förderanträge abgewickelt werden. Es gilt das "first come - first served"-Prinzip. Die Förderung läuft, bis das Förderbudget ausgeschöpft ist, längstens jedoch bis 30.06.2022