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Österreichweite Förderungen
Ö: KMU.DIGITAL
Hinweis: Die diesjährigen Mittel für die Beratungsförderung und die Umsetzungsförderung der "klassischen" Förderschiene KMU.DIGITAL sind vollständig ausgenutzt. Eine Antragssetllung ist somit in der "klassischen" Förderschiene KMU.DIGITAL nicht mehr möglich. Anträge für ökologisch nachhaltige Transformationsprojekte können weiterhin in der Förderschiene KMU.DIGITAL & GREEN gestellt werden. Ab Beginn 2025 werden wieder Mittel für die "klassiche" Förderschiene verfügbar sein.
Die Digitalisierungsoffensive KMU.DIGITAL ist eine Initiative des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft (BMAW) in Kooperation mit der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ). Mt Mai 2024 ging das Förderprogramm bereits in die vierte Runde.
Was ist KMU DIGITAL & GREEN?
Für die gesamte Förderperiode bis 2026 wird das Programm mit der neuen Förderschiene GREEN um das wichtige Thema der ökologischen Transformation von KMU mit Hilfe der Digitalisierung erweitert. Diese Beratungs- und Förderschiene umfasst Maßnahmen, die die Digitalisierung als Motor für eine ökologischere Wirtschaft begreifen und damit doppelten Nutzen für das Unternehmen, aber auch den Wirtschaftsstandort schaffen.
Wer wird unterstützt?
Klein- und Mittelbetriebe aller Branchen, inkl. freie Berufe
Was wird gefördert?
Beratung durch qualifizierte Unternehmensberater und Umsetzung von Digitalisierungsprojekten.
Art/Höhe der Förderung?
- Der maximale Zuschuss für das Modul Beratung beträgt EUR 3.000 im Gesamtzeitraum der Förderperiode.
- Die maximale Förderung für das Modul Umsetzung beträgt EUR 6.000 im Gesamtzeitraum der Förderperiode.
- Die Umsetzungsförderung kann nur beantragt werden, wenn die Beratungsförderung in Anspruch genommen wurde.
Gefördert werden können Projekte mit förderbaren Kosten von mindestens EUR 3.000 bis maximal EUR 30.000 (exklusive USt).
KMU.DIGITAL Schwerpunktthemen?
KMU.DIGITAL "klassisch" -> Fokus Digitalisierung
- Digitalisierung von Geschäftsmodellen und Geschäftsprozesse
- Einführung oder Verbesserung von E-Commerce, Online-Marketing & Social Media
- Einführung oder Verbesserung der IT- und Cybersecurity
- Einführung oder Verbesserung der digitalen Verwaltungsprozesse
KMU.DIGITAL & GREEN -> Fokus Twin Transition
- Nachhaltige Transformation von Geschäftsmodellen und Prozessen
- Steigerung der Effizienz durch E-Commerce, Online-Marketing & Social Media
- Resilienz durch IT- und Cybersecurity
- Ressourcenoptimierung durch digitale Verwaltung
Wann?
KMU.DIGITAL startete im Mai 2024 erneut mit der Antragsmöglichkeit. Das Programm wird für die gesamte Förderperiode bis 2026 der neuen Förderschiene KMU.DIGITAL & GREEN um das wichtige Thema der ökologischen Transformation von KMU mit Hilfe der Digitalisierung erweitert.
Ö: AWS Digitalisierung
Wer wird unterstützt?
Unternehmen aus dem Bereich der Sachgüterproduktion oder produktionsnahen Dienstleistungen sowie in der Sonderkondition "Digitalisierung Tirol" alle Branchen. Unternehmen jeder Größe.
Was wird gefördert?
Digitalisierung von Unternehmensprozessen und Aufbau digitaler Geschäftsmodelle
Art/Höhe der Förderung?
bis zu 500.000 EUR für Digitalisierungsprojekte von Produkten bzw. Dienstleistungen sowie Prozessen
Wann?
Geltungsdauer: laufend
Ö: AWS Digitalisierung KMU.E-Commerce
Wer wird unterstützt?
Umsetzung von E-Commerce-Projekten
Was wird gefördert?
Aktivierungspflichtige Neuinvestitionen (materielle und immaterielle Investitionen) sowie damit im Zusammenhang stehende Leistungen externer Anbieter.
Art/Höhe der Förderung?
Max. 20 % der förderbaren Kosten (max. Zuschuss: EUR 12.000,–). Die förderbaren Kosten dürfen einen Betrag in Höhe von EUR 3.000,– nicht unterschreiten und einen Betrag von EUR 60.000,– nicht übersteigen
Wann?
An einer Neuauflage der Förderung ab 2024 wird gearbeitet.
Ö: go-international.at
Wer wird unterstützt?
- Klein- und Mittelunternehmen, die aktive Mitglieder der Wirtschaftskammern oder der Kammern der ZiviltechnikerInnen sind.
- Substanzielle Wertschöpfung in Österreich; bisher kein Digitalisierungsscheck für das gewählte Zielland ausgezahlt;
- bisher eine Förderung von maximal 500 Euro für Kampagnen-Schaltungen erhalten.
Was wird gefördert?
50% Kofinanzierung eines digitalen Auslandsauftritts, Externe Kosten für ziellandbezogenes Online-Marketing.
Art/Höhe der Förderung?
Maximaler Auszahlungsbetrag: EUR 7.500
Wann?
Laufend, bis spätestens 31. 12. 2026
Ö: Internationalisierungsscheck
Wer wird unterstützt?
- Aktive Mitglieder der Wirtschaftskammern oder der Kammern der ZiviltechnikerInnen.
- Substanzielle Wertschöpfung in Österreich und Kriterium „new-to-market
Was wird gefördert?
Externe Kosten für Marketing, Beratung, Reisen, Veranstaltungen, Inkubatorbüro.
Art/Höhe der Förderung?
Maximaler Auszahlungsbetrag: EUR 10.000 Fernmarkt / 5.000 Europa (plus EUR 2.000 / 1.000 Nachhaltigkeits-Bonus oder Bonus für Technologieunternehmen)
Wann?
Laufend, bis spätestens 31. 12. 2026
Förderungen in Niederösterreich
NÖ: Impulsprogramm digi4Wirtschaft
ACHTUNG & schnell sein: Die Förderung digi4Wirtschaft ist schon zu über 50 % ausgeschöpft. Wir raten Ihnen daher ehestmöglich die Beantragung dieser Förderung.
Drei Förderschienen stehen zur Verfügung, um niederösterreichische Unternehmen bei Digitalisierungsmaßnahmen zu unterstützen:
- digi Kickstart
- digi Assistent
- digi Investition - ausgeschöpft
Wer wird unterstützt?
Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie der Tourismus- und Freizeitwirtschaft aus den Branchen Verkehr, Handel und Dienstleistungen und aus dem Industrie- und Produktionssektor mit Gewerbeberechtigung.
Was wird gefördert?
- digi Kickstart
In Workshops mit externen Digitalisierungsexpertinnen und -experten werden Digitalisierungsaktivitäten in Ihrem Unternehmen herausgearbeitet und erste kleine Schritte für eine rasche Umsetzung definiert.
- digi Assistent
Beratung der Wirtschaftskammer NÖ durch zertifizierte Experten.
- digi Investition
Investitionen für die Implementierung und Verbesserung von Digitalisierungsprozessen, die auf Basis eines detaillierten Konzeptes umgesetzt werden, können mit einem Zuschuss und / oder bei Finanzierungsbedarf mit einer NÖBEG-Haftung unterstützt werden.
Wie bekomme ich die Förderung?
Die Antragsstellung muss vor dem Beginn sämtlicher mit dem Projekt verbundenen Tätigkeiten und Arbeiten erfolgen.
Art/Höhe der Förderung?
Die Förderung erfolgt durch einen Zuschuss in Höhe von maximal 50 % (maximal € 35.000,00) der förderbaren Kosten.
Wann?
Bis 31.12.2024.
NÖ: DIHOST Digital Innovation Hub OST
Das von der FFG und den Bundesländern Niederösterreich und Burgenland geförderte Projekt DIHOST bietet ein umfassendes Informationsprogramm an, um die Transformationsfähigkeit und Transformationsgeschwindigkeit der Klein- und Mittelbetriebe in Ostösterreich in Richtung digitaler Innovationen zu steigern.
Die Digital Innovation Hubs sind regionale Anlaufstelle für österreichische KMU aller Branchen bei Fragen zur Digitalisierung. Seit 2019 bieten die DIH auf lokaler Ebene praktische Unterstützung beim Einstieg und Entwicklung von Digitalisierungsvorhaben. Ein breites Angebot an Leistungen in den Modulen „Information“, „Weiterbildung“ und „Digitale Innovation“ stehen zur Verfügung.
Förderungen in Wien
W: Digitalisierung
Wer wird unterstützt?
Wiener KMU,
- die zum Zeitpunkt der Fördereinreichung bereits seit einem Jahr über eine Betriebsstätte in Wien verfügen
- wertschöpfende Tätigkeiten des Projekts überwiegend in Wiener Betriebsstätte
Was wird gefördert?
Hard-, Software, externe Beratungskosten, Qualifizierungskosten
Art/Höhe der Förderung?
Für kleine und mittlere Unternehmen 50%; max. Fördersumme 50.000 Euro pro Projekt; Mindestprojektgröße 10.000 Euro, max. Projektlaufzeit: 2 Jahre
Wann?
Geltungsdauer 01.01.2024 bis 31.12.2026
Förderungen in Oberösterreich
OÖ: DIGITAL STARTER 24
Wer wird unterstützt?
Gefördert werden Projekte von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU)
- die sich in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen befinden
- mit Firmensitz in Oberösterreich und
- mit einer aktiven Mitgliedschaft der Wirtschaftskammer OÖ.
Es werden ausschließlich Projekte von Unternehmen unterstützt, die in den beantragten Themenbereichen selbst keine Digitalisierungsleistungen (Beratung, Konzeption, Umsetzung) oder IT-Lösungen anbieten.
Was wird gefördert?
Es werden Digitalisierungsvorhaben (Konzeption und Umsetzung) unterstützt, die zur Erhöhung der betrieblichen Wettbewerbsfähigkeit einen wesentlichen Beitrag leisten. Das Förderprogramm DIGITAL STARTER 24 teilt sich in zwei Programmlinien: DigiPROJEKT-Basis und DigiPROJEKT-Intensiv. Die Einreichung ist nur in einer der beiden Programmlinien möglich.
DigiPROJEKT-Basis
- Automatisierung/Digitalisierung
- Datenmanagement/Künstliche Intelligenz
- Sichere IT-Systeme/Cyber-Security
- Digitale Markterschließung
DigiPROJEKT-Intensiv
- Automatisierung/Digitalisierung
- Datenmanagement/Künstliche Intelligenz
- Sichere IT-Systeme/Cyber-Security
Art/Höhe der Förderung?
- DigiPROJEKT-Basis:
Förderbare Projektkosten: mindestens EUR 5.000,00
Förderhöhe: maximal 40% bzw. maximal EUR 4.000,00 als Zuschuss
- DigiPROJEKT-Intensiv
Förderbare Projektkosten: mindestens EUR 10.000,00
Förderhöhe: maximal 40% bzw. maximal EUR 10.000,00 als Zuschuss
Wann?
- 15.03.2024 - 01.12.2024
OÖ: ERFOLGPLUS 24
Wer wird unterstützt?
Gefördert werden kleine und mittlere Unternehmen (KMU):
- mit Firmensitz in Oberösterreich und
- mit einer aktiven 'Mitgliedschaft der Wirtschaftskammer OÖ.
Was wird gefördert?
- Beratung zu Produkt-, Dienstleistungs- oder Geschäftsmodellinnovation
- Beratung zur Anwendung von Künstlicher Intelligenz
- Beratung zu Informations- & Cybersicherheit.
Art/Höhe der Förderung
- Gefördert werden 50 % jedoch max. EUR 750 des Beratungshonorars (netto) in Form eines Zuschusses.
- Die Mindesthöhe des Beratungshonorars muss EUR 800 (netto) betragen.
Förderungen in der Steiermark
ST: Start!Klar
Wer wird unterstützt?
- innovative kleinste, kleine und mittlere Unternehmen
- Unternehmen, die bis zu 5 Jahre vor der Antragseinreichung gegründet/übernommen wurden
- Die Gründerin/Der Gründer muss eine direkte Beteiligung von mind. 25 % innehaben sowie eine operative und leitende Funktion nachweisen.
- Das Unternehmen muss Produkte, Dienstleistungen oder Verfahren entwickeln, die neu sind oder verglichen mit den Mitanbietern eine wesentliche Verbesserung nachweisen.
Was wird gefördert?
- Beratung durch externe Profis z.B. in den Bereichen Betriebswirtschaft, Recht, Innovation, Technologie, Marketing und Digitalisierung.
- Investitionsprojekte, die im Zuge der unternehmerischen Entwicklung getätigt werden und die dem Wachstum und der Konkurrenzfähigkeit des Unternehmens dienen.
Art/Höhe der Förderung?
- Der Beratungskostenzuschuss beträgt max. 50 % der externen Beratungskosten, die maximale Förderung beträgt EUR 5.000,00.
- Investitionen im Zuge der unternehmerischen Tätigkeit z.B. Geschäftsausstattung sowie Investitionen und laufende Aufwendungen im Zusammenhang mit der Digitalisierung von Produkten, Dienstleistungen und Geschäftsprozessen.
- Der Investitionszuschuss beträgt max. 20 % Basisförderung sowie 5 % Regionalbonus (für steirische Unternehmen außerhalb von Graz und Graz-Umgebung). Die maximale Förderung beträgt EUR 30.000,00.
Wann?
Bis 30. 06. 2027
ST: LEBENS!NAH
Wer wird unterstützt?
- Nahversorgungsbetriebe, die Güter bzw. Dienstleistungen des täglichen Bedarfs anbieten,
- über 50 % des Umsatzes mit Privatpersonen erwirtschaften,
- als Kleinstbetrieb (gilt für Betriebe aus den Bereichen Gewerbe und Handwerk, Einzelhandel sowie Dienstleistungen),
- bzw. als Kleinbetrieb eingestuft werden (gilt für Bäckerei, Fleischerei, Konditorei und Lebensmittelhandel mit Vollsortiment),
- und deren Unternehmensstandort in der Steiermark liegt.
Was wird gefördert?
INVESTITIONEN
Investitionen ab 20.000 Euro wie z.B. Maschinen und Anlagen, Büro- und Geschäftsausstattung inkl. digitaler Infrastruktur (z.B. Hardware und Software) sowie bauliche Maßnahmen (max. 30.000 Euro anrechenbar) primär im Zusammenhang mit der Verbesserung von Herstellung und Präsentation der Waren und Dienstleistungen.
Art/Höhe der Förderung?
- Projektvolumen: mindestens 20.000 Euro
- Förderquote: 15 % + maximal 5% Innovationsbonus
- maximale Förderung: 15.000 Euro zzgl. Bonus
MARKETING
Wer wird unterstützt?
- Nahversorgungsbetriebe, die Güter bzw. Dienstleistungen des täglichen Bedarfs anbieten,
- über 50 % des Umsatzes mit Privatpersonen erwirtschaften,
- als Kleinstbetrieb (gilt für Betriebe aus den Bereichen Gewerbe und Handwerk, Einzelhandel sowie Dienstleistungen),
- bzw. als Kleinbetrieb eingestuft werden (gilt für Bäckerei, Fleischerei, Konditorei und Lebensmittelhandel mit Vollsortiment),
- und deren Unternehmensstandort in der Steiermark liegt.
Was wird gefördert?
- Erstellung und Neugestaltung von Website und Online-Shop (inkl. Integration E-Payment)
- Design und Programmierung einer App
- Produktion und Schaltung von Webvideos, Suchmaschinenoptimierung, Social-Media-Kampagnen, erstmalige Präsenz auf Online-Vermarktungsplattformen
Art/Höhe der Förderung?
- Projektvolumen: mindestens 3.000 Euro
- Förderquote: 30 % Basisförderung
- maximale Förderung: 1.500 Euro.
Förderungen in Salzburg
S: Salzburg.Digital
Mit der Förderungsaktion werden Digitalisierungsprojekte in Unternehmen mit konkretem Umsetzungsbezug (Umsetzungsprojekte) unterstützt. Dies umfasst die Förderungsmaßnahmen Digi-Security, Digi-Invest, Salzburger Digi-Bonus.
Digi-Security - Bedarfserhebung
Bedarfserhebung und Umsetzung im Bereich Cyber-Security, IT-Sicherheitsmaßnahmen
- Projektlaufzeit: max. 12 Monate
- Förderfähige Gesamtkosten min. 5.000 EUR bis max. 30.000 EUR
- Förderintensität: bis zu 30% der förderbaren Gesamtkosten (max. 9.000 EUR)
Digi-Invest - Umsetzungsschritte
Umsetzungsprojekte mit einem höheren Innovations- und Investitionsumfang, Umsetzung von Industrie 4.0-Konzepten bzw. Schritten mit einem höheren Anschaffungs-, Entwicklungs- und Technologiekostenanteil.
- Projektlaufzeit: max. 24 Monate
- Förderfähige Gesamtkosten min. 15.000 EUR bis max. 100.000 EUR
- Förderintensität: bis zu 30% der förderbaren Gesamtkosten (max. 30.000 EUR)
Salzburger Digi-Bonus - in Technologien investieren
Umsetzung größerer Investitionsprojekte, die im Rahmen des ERP-Programms (AWS -Bundesprogramm mit zinsbegünstigten ERP-Krediten, nicht ERP-Kleinkredite) förderbar sind und sich mit der Einführung von Aspekten der digitalen Transformation im produzierenden Bereich oder Industrie 4.0 Lösungen befassen, oder die vertikale oder horizontale Datenintegration ermöglichen, mindestens 30% der förderbaren Gesamtkosten müssen digitalisierungsrelevante Kosten ausmachen.
- Projektlaufzeit: gemäß aws/erp-Projekt, nur für KMU
- Förderfähige Gesamtkosten: max. 1 Mio. Euro
- Förderintensität: bis zu 10 Prozent der förderbaren Gesamtkosten (max. 100.000 EUR)
Wann?
Ab 01. 01. 2024
Förderungen im Burgenland
B: Digitalisierung
Wer wird unterstützt?
Kleinste, kleine und mittlere Unternehmen, deren Betrieb oder Betriebsstätte, für die eine Förderung beantragt wird oder der die Förderung zugutekommen soll, sich im Burgenland befindet.
Was wird gefördert?
- Digi-Scheck 50% (max. 1.000,00 Euro) der förderbaren Beratungsleistung
- Umsetzungsprojekte in den Schwerpunkten Akquise, Abwicklung und/oder Administration 40% Förderquote (max. 24.000,00 Euro) der förderbaren Kosten
- Förderbare Projektkosten zwischen 2.000,00 und 60.000,00 Euro.
- Berücksichtigt werden Beratungsleistungen bis zu 25% (max. 10.000,00 Euro) der Gesamtprojektkosten.
Wann?
Bis 31.12.2024
Förderungen in Kärnten
Aktuell ist eine Förderung verfügbar: Digitalisierungs.IMPULS
K: Digitalisierungs.IMPULS
Wer wird unterstützt?
Kleinst- und Kleinunternehmen mit Betriebsstandort in Kärnten
Was wird gefördert?
- E-Commerce
- Modernisierung von Geschäftsprozessen durch digitale Anwendungen
- Stärkung der IT-Sicherheit
Art/Höhe der Förderung?
- bis zu 50% der förderbaren Kosten
- Die förderbaren Projektkosten müssen mindestens EUR 5.000,- betragen und können bis max. EUR 25.000,- anerkannt werden.
Wann?
1. März bis 30. Sept. 2024