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österreichweite Förderungen
Förderungen in Niederösterreich
digi4Wirtschaft
Drei Förderschienen stehen zur Verfügung, um niederösterreichische Unternehmen bei Digitalisierungsmaßnahmen zu unterstützen:
- digi Kickstart
- digi Assistent
- digi Investition
Wer wird unterstützt?
Antragsberechtigt sind bestehende kleine, mittlere und große Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft.
Was wird gefördert?
- digi Kickstart
- Mit Digitalisierung starten! In Workshops mit sechs bis zehn Unternehmen und mit Begleitung externer Digitalisierungsexpertinnen und -experten werden Digitalisierungsaktivitäten in ihrem Unternehmen herausgearbeitet und erste kleine Schritte für eine rasche Umsetzung definiert und gestartet.
- Mit Digitalisierung starten! In Workshops mit sechs bis zehn Unternehmen und mit Begleitung externer Digitalisierungsexpertinnen und -experten werden Digitalisierungsaktivitäten in ihrem Unternehmen herausgearbeitet und erste kleine Schritte für eine rasche Umsetzung definiert und gestartet.
- digi Assistent
- Um die Chancen der Digitalisierung für Ihr Unternehmen auszuloten, stehen von Seiten der Wirtschaftskammer NÖ Beratungen mit zertifizierten Expertinnen und Experten zur Verfügung.
- Um die Chancen der Digitalisierung für Ihr Unternehmen auszuloten, stehen von Seiten der Wirtschaftskammer NÖ Beratungen mit zertifizierten Expertinnen und Experten zur Verfügung.
- digi Investition - Einreichung ab 12.01.2023 (12 Uhr) wieder möglich!
- Investitionen für die Implementierung und Verbesserung von Digitalisierungsprozessen, die auf Basis eines detaillierten Konzeptes umgesetzt werden, können mit einem Zuschuss und / oder bei Finanzierungsbedarf mit einer NÖBEG-Haftung unterstützt werden.
Wie bekomme ich die Förderung?
Einreichungen sind ab dem 12. Jänner 2023 um 12 Uhr wieder möglich. Abhängig von der budgetären Bedeckung gilt das Impulsprogramm bis 31.12.2023.
Förderungen in Wien
Wien Digital
Wer wird unterstützt?
Wiener KMU,
- die zum Zeitpunkt der Fördereinreichung bereits seit einem Jahr über eine Betriebsstätte in Wien verfügen
- wertschöpfende Tätigkeiten des Projekts überwiegend in Wiener Betriebsstätte
Was wird gefördert?
Hard-, Software, externe Beratungskosten, Qualifizierungskosten
Art/Höhe der Förderung?
Barzuschuss; Gemeinkostenzuschlag; Förderquote: 30 % der Bemessungsgrundlage; Förderhöhe: max. EUR 40.000,00 pro Projekt
Wann?
Geltungsdauer 01.05.2019 bis 31.12.2023
Förderungen in Oberösterreich
DIGITAL STARTER 23 in OÖ
Die WKO fördert auch 2023 kleine und mittlere Unternehmen in Oberösterreich, die aktives Mitglied der Wirtschaftskammer Oberösterreich sind. Unterstützt werden die KMUs bei der digitalen Markterschließung, den digitalen Geschäftsprozessen, dem intelligenten Datenmanagement, der Cyber-Security und in puncto Ressourceneffizienz durch Nachhaltigkeit bzw. Digitalisierung. Mit 40% der Gesamtkosten fördert die WKO Digitalisierungsprojekte, die mindestens € 5.000,00 (netto) betragen.
- WIE viel wird gefördert: max. 40% > max. € 4.000,00
- Rechenbeispiel I Digitalisierung: € 10.000,00 -> Förderung=€ 4.000,00 -> Finaler Preis für Sie: € 6.000,00
- Antragszeitraum: 15.03.2023 - 01.01.2024 (vorbehaltlich der verfügbaren Mittel und einer vorzeitigen Evaluierung und Beendigung des Programms)
- Mehr Details zur Förderung für KMU.
ERFOLGPLUS 22 in OÖ - beendet
Wer wird unterstützt?
- KMU mit Firmensitz in Oberösterreich
Art/Höhe der Förderung
Es werden Beratungsleistungen mit folgenden Schwerpunkten gefördert:
- ERFOLGPLUS Potenziale
- ERFOLGPLUS IT-Sicherheit
Gefördert werden 50% jedoch max. 750 EUR des Beratungshonorars (netto) in Form eines Zuschusses. Die Mindesthöhe des Beratungshonorars muss 800 ERU (exkl. Reisekosten, Spesen und sonstige Ausgaben) betragen.
Förderungen in der Steiermark
Start!Klar
Wer wird unterstützt?
- innovative kleinste, kleine und mittlere Unternehmen
- Unternehmen, die bis zu 5 Jahre vor der Antragseinreichung gegründet/übernommen wurden
- Die Gründerin/Der Gründer muss eine direkte Beteiligung von mind. 25 % innehaben sowie eine operative und leitende Funktion nachweisen.
- Das Unternehmen muss Produkte, Dienstleistungen oder Verfahren entwickeln, die neu sind oder verglichen mit den Mitanbietern eine wesentliche Verbesserung nachweisen.
Was wird gefördert?
- Beratung durch externe Profis z.B. in den Bereichen Betriebswirtschaft, Recht, Innovation, Technologie, Marketing und Digitalisierung.
Art/Höhe der Förderung?
- Der Beratungskostenzuschuss beträgt max. 50 % der externen Beratungskosten, die maximale Förderung beträgt EUR 5.000,00.
- Investitionen im Zuge der unternehmerischen Tätigkeit z.B. Geschäftsausstattung sowie Investitionen und laufende Aufwendungen im Zusammenhang mit der Digitalisierung von Produkten, Dienstleistungen und Geschäftsprozessen.
- Der Investitionszuschuss beträgt max. 20 % Basisförderung sowie 5 % Regionalbonus (für steirische Unternehmen außerhalb von Graz und Graz-Umgebung). Die maximale Förderung beträgt EUR 30.000,00.
Erfolgs!Kurs - beendet
Wer wird unterstützt?
- kleinste, kleine und mittlere Unternehmen
- UnternehmerInnen, MitarbeiterInnen, Lehrlinge
- Unternehmen innerhalb der SFG-Zielgruppe
Was wird gefördert?
- Weiterbildungen in den Themenfeldern Digitalisierung und Internationalisierung
- Angebote zertifizierter Bildungseinrichtungen
- Maßnahmen, die über betriebsübliche Aus-/ Weiterbildung hinausgehen
- Vollständige akademische Lehrgänge
- Ausbildungen im Mindestmaß von drei Tagen mit jeweils acht Unterrichtseinheiten (=24 Einheiten à 45 Minuten)
Art/Höhe der Förderung?
- bis zu 50 % der anrechenbaren Projektkosten gemäß folgendem Schlüssel: 30 % Basisförderung + 10 % Gründungs-Bonus (für Unternehmen, die ihre erste bestehende Gewerbeberechtigung innerhalb der letzten fünf Jahre aktiviert haben) + 10 % Arbeitgeber-Bonus
- bis zu EUR 2.500,00 Förderung pro Antrag: pro Jahr können zwie Anträge genehmigt werden
Förderungen in Salzburg
Die Förderungsaktion umfasst die Förderungsmaßnahmen "Digi-Start", "Digi-Commerce", "Digi-Invest" und "Salzburger Digi-Bonus"
Salzburg.Digital
Mit der Förderungsaktion werden Digitalisierungsprojekte in Unternehmen mit konkretem Umsetzungsbezug (Umsetzungsprojekte) unterstützt. Dies umfasst die Förderungsmaßnahmen Salzburg.Digital, Digitalisierungsoffensive für die Salzburger Wirtschaft, Unternehmen 4.0".
- Der Förderungsantrag ist vor Beginn der Projektumsetzung einzureichen.
- Die Förderung Salzburg.Digital des Landes Salzburg kann bis 31.12.2023 nach Maßgabe der budgetären Mittel bereitgestellt werden.
Die Förderungsaktion umfasst die Förderungsmaßnahmen "Digi-Start", "Digi-Commerce", "Digi-Invest" und "Salzburger Digi-Bonus":
Digi-Start - Einstieg in die Umsetzung
Digitalisierungsvorhaben konzipieren und für die konkrete Umsetzung und zur Einführung in Unternehmen erste Maßnahmen setzen, größere Umsetzungsprojekte vorbereiten.
- Projektlaufzeit: max. 12 Monate
- Förderfähige Gesamtkosten min. 5.000 EUR bis max. 15.000 EUR
- Förderintensität: bis zu 50% der förderbaren Gesamtkosten (max. 7.500 EUR)
- Interne Personlkosten und Unternehmerlohn sind nicht förderbar.
Digi-Invest - Umsetzungsschritte
Umsetzungsprojekte mit einem höheren Innovations- und Investitionsumfang, Umsetzung von Industrie 4.0-Konzepten bzw. Schritten mit einem höheren Anschaffungs-, Entwicklungs- und Technologiekostenanteil.
- Projektlaufzeit: max. 24 Monate
- Förderfähige Gesamtkosten min. 15.000 EUR bis max. 100.000 EUR
- Förderintensität: bis zu 30% der förderbaren Gesamtkosten (max. 30.000 EUR)
Salzburger Digi-Bonus - in Technologien investieren
Umsetzung größerer Investitionsprojekte, die im Rahmen des ERP-Programms (AWS -Bundesprogramm mit zinsbegünstigten ERP-Krediten, nicht ERP-Kleinkredite) förderbar sind und sich mit der Einführung von Aspekten der digitalen Transformation im produzierenden Bereich oder Industrie 4.0 Lösungen befassen, oder die vertikale oder horizontale Datenintegration ermöglichen, mindestens 30% der förderbaren Gesamtkosten müssen digitalisierungsrelevante Kosten ausmachen.
- Projektlaufzeit: gemäß aws/erp-Projekt, nur für KMU
- Förderfähige Gesamtkosten: max. 1 Mio. Euro
- Förderintensität: bis zu 10 Prozent der förderbaren Gesamtkosten (max. 100.000 EUR)
Förderungen in Kärnten
Kleinunternehmerzuschuss
Wer wird unterstützt?
Kleinunternehmen (bis 49 Beschäftigte und bis zu 10 Mio. EUR Bilanzsumme oder Umsatz)
Was wird gefördert?
Investitionen (z.B. Hardware und Software), die aktiviert werden. Einmal-Zuschuss von maximal 7,5 % der förderbaren Projektkosten, jedoch mindestens 1.000 EUR und maximal 7.500 EUR
Wann?
Laufende Einreichung bis 31.12.2023
DIH Süd
Wer wird unterstützt?
Der Digital Innovation Hub Süd ist ein nicht-wirtschaftlich tätiges Kompetenznetzwerk, das als Koordinations- und Anlaufstelle für Selbstständige und Unternehmen zum Thema Digitalisierung im Raum Süd-Österreich dient.
Initiiert von Austro Digital - Initiative zur Digitalisierung Österreichs e.V. und der Kärntner Betriebsansiedlungs- und Beteilungsgesellschaft (BABEG) befindet er sich gerade im Aufbau.
NEUSTART 2022 - beendet
Wer wird unterstützt?
EPU und KMU mit Hauptsitz in Kärnten, die in den Bereichen Digitalisierung, Marktauftritt und Vertrieb tätig sind.
Was wird gefördert?
Ein neuer Auftrag in den Bereichen Digitalisierung, Marktauftritt oder Vertrieb ab einem Auftragswert von EUR 1.000,00 wird mit EUR 300,00 gefördert. Ab einem Auftragswert von EUR 1.500,00 erhöht sich der Zuschuss auf EUR 500,00. Genau Infos können aus der Förderrichtlinie entnommen werden.
Wann?
Start der Förderaktion ist der 10. Jänner 2022. Rechnungen können nicht rückwirkend eingereicht werden; Rechnungsdatum bzw. Auftragserteilung muss der 10. Jänner 2022 oder später sein.
Pro Förderwerber ist nur eine Einreichung möglich. Pro Auftragnehmer dürfen maximal drei Förderanträge abgewickelt werden. Es gilt das "first come - first served"-Prinzip. Die Förderung läuft, bis das Förderbudget ausgeschöpft ist, längstens jedoch bis 30.06.2022