Top NewsBlog | 09. Feb. 2024

CRM Fördermöglichkeiten 2024 für KMU

Nutzen Sie den Digitalisierungs-Fördertopf für KMU in Österreich oder in Ihrem Bundesland für Ihren Wettbewerbsvorteil, denn die Anforderungen der digitalen Transformation steigen derzeit rasant. Beschleunigen auch Sie Ihre Produktivität, Flexibilität und Agilität mithilfe von digitalen Technologien wie einem passgenauen CRM/XRM-System.

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Österreichweite Förderungen

 

Wir haben für Sie die aktuellen Fördermöglichkeiten recherchiert und nachstehend zusammengefasst.

Förderungen Österreich
AWS Digitalisierung

Ö: AWS Digitalisierung

Wer wird unterstützt?
Unternehmen aus dem Bereich der Sachgüterproduktion oder produktionsnahen Dienstleistungen sowie in der Sonderkondition "Digitalisierung Tirol" alle Branchen. Unternehmen jeder Größe.
 

Was wird gefördert?
Digitalisierung von Unternehmensprozessen und Aufbau digitaler Geschäftsmodelle


Art/Höhe der Förderung?
bis zu 500.000 EUR für Digitalisierungsprojekte von Produkten bzw. Dienstleistungen sowie Prozessen
 

Wann?
Geltungsdauer: laufend

AWS Digitalisierung KMU.E-Commerce

Ö: AWS Digitalisierung KMU.E-Commerce

 

Wer wird unterstützt?
Umsetzung von E-Commerce-Projekten 
 

Was wird gefördert?
Aktivierungspflichtige Neuinvestitionen (materielle und immaterielle Investitionen) sowie damit im Zusammenhang stehende Leistungen externer Anbieter.
 

Art/Höhe der Förderung?
Max. 20 % der förderbaren Kosten (max. Zuschuss: EUR 12.000,–). Die förderbaren Kosten dürfen einen Betrag in Höhe von EUR 3.000,– nicht unterschreiten und einen Betrag von EUR 60.000,– nicht übersteigen
 

Wann?
An einer Neuauflage der Förderung ab 2024 wird gearbeitet.

KMU Digital

Ö: KMU Digital
 

Wer wird unterstützt?
Klein- und Mittelbetriebe aller Branchen, inkl. freie Berufe
 

Was wird gefördert?
Beratung durch qualifizierte Unternehmensberater und Umsetzung von Digitalisierungsprojekten.
 

Art/Höhe der Förderung?

  • Der maximale Zuschuss für das Modul Beratung beträgt EUR 3.000 im Gesamtzeitraum der Förderperiode.
  • Die maximale Förderung für das Modul Umsetzung beträgt EUR 6.000 im Gesamtzeitraum der Förderperiode.
  • Die Umsetzungsförderung kann nur beantragt werden, wenn die Beratungsförderung in Anspruch genommen wurde.

Gefördert werden können Projekte mit förderbaren Kosten von mindestens EUR 3.000 bis maximal EUR 30.000 (exklusive USt).
 

Wann?
An einer Neuauflage der Förderung ab 2024 wird gearbeitet.

go-international

Ö: go-international.at

 

Wer wird unterstützt?

  • Klein- und Mittelunternehmen, die aktive Mitglieder der Wirtschaftskammern oder der Kammern der ZiviltechnikerInnen sind.
  • Substanzielle Wertschöpfung in Österreich; bisher kein Digitalisierungsscheck für das gewählte Zielland ausgezahlt;
  • bisher eine Förderung von maximal 500 Euro für Kampagnen-Schaltungen erhalten.

Was wird gefördert?
50% Kofinanzierung eines digitalen Auslandsauftritts, Externe Kosten für ziellandbezogenes Online-Marketing.

Art/Höhe der Förderung?
Maximaler Auszahlungsbetrag: EUR 7.500

Wann?
Laufend, bis spätestens 31. 12. 2026

Internationalisierungsscheck

Ö: Internationalisierungsscheck

 

Wer wird unterstützt?

  • Aktive Mitglieder der Wirtschaftskammern oder der Kammern der ZiviltechnikerInnen.
  • Substanzielle Wertschöpfung in Österreich und Kriterium „new-to-market

Was wird gefördert?
Externe Kosten für Marketing, Beratung, Reisen, Veranstaltungen, Inkubatorbüro.

Art/Höhe der Förderung?
Maximaler Auszahlungsbetrag: EUR 10.000 Fernmarkt / 5.000 Europa (plus EUR 2.000 / 1.000 Nachhaltigkeits-Bonus oder Bonus für Technologieunternehmen)

Wann?
Laufend, bis spätestens 31. 12. 2026

FFG Cyber Security Schecks 2023

Ö: FFG Cyber Security Schecks 2023

 

Wer wird unterstützt?

  • Mittlere Unternehmen (MU) – das sind Unternehmen bis 249 Beschäftigte und bis 50 Mio. Euro Jahresumsatz oder bis 43 Mio. Euro Jahresbilanzsumme, und 
  • Kleinunternehmen (KU) – das sind Unternehmen bis 49 Beschäftigte und bis 10 Mio. Euro Jahresumsatz oder Jahresbilanz

die über eine Niederlassung in Österreich verfügen, in den Anwendungsbereich der NIS2 Richtlinie fallen und bestimmten Sektoren angehören.


Was wird gefördert?
Kosten für Technologien sowie für Beratungsleistungen, die für die Umsetzung der technischen Sicherheitsmaßnahmen erforderlich sind.

Art/Höhe der Förderung?
Pro Cyber Security Scheck maximal 10.000 €. Die Förderquote beträgt maximal 40 % der förderbaren Gesamtkosten des Projekts.

Wann?
Von 16.10.2023 12:00 bis 15.04.2024 12:00

Förderungen in Niederösterreich

 

Aktuell sind zwei Förderungen in Niederösterreich verfügbar: Impulsprogramm digi4Wirtschaft, DIHOST Digital Innovation Hub OST

Förderungen Niederösterreich
digi4Wirtschaft

NÖ: Impulsprogramm digi4Wirtschaft


Drei Förderschienen stehen zur Verfügung, um niederösterreichische Unternehmen bei Digitalisierungsmaßnahmen zu unterstützen:
 

  1. digi Kickstart
  2. digi Assistent
  3. digi Investition

 

Wer wird unterstützt?

Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie der Tourismus- und Freizeitwirtschaft aus den Branchen Verkehr, Handel und Dienstleistungen und aus dem Industrie- und Produktionssektor mit Gewerbeberechtigung.

Was wird gefördert?

  • digi Kickstart
    In Workshops mit externen Digitalisierungsexpertinnen und -experten werden Digitalisierungsaktivitäten in Ihrem Unternehmen herausgearbeitet und erste kleine Schritte für eine rasche Umsetzung definiert.
     
  • Digi Assistent
    Beratung der Wirtschaftskammer NÖ durch zertifizierte Experten.
     
  • digi Investition 
    Investitionen für die Implementierung und Verbesserung von Digitalisierungsprozessen, die auf Basis eines detaillierten Konzeptes umgesetzt werden, können mit einem Zuschuss und / oder bei Finanzierungsbedarf mit einer NÖBEG-Haftung unterstützt werden.

Wie bekomme ich die Förderung?

Die Antragsstellung muss vor dem Beginn sämtlicher mit dem Projekt verbundenen Tätigkeiten und Arbeiten erfolgen.

Art/Höhe der Förderung?

Mindestens EUR 5000,00.

Wann?
Bis 31.12.2024.

DIHOST Digital Innovation Hub OST

NÖ: DIHOST Digital Innovation Hub OST

 

Das von der FFG und den Bundesländern Niederösterreich und Burgenland geförderte Projekt DIHOST bietet ein umfassendes Informationsprogramm an, um die Transformationsfähigkeit und Transformationsgeschwindigkeit der Klein- und Mittelbetriebe in Ostösterreich in Richtung digitaler Innovationen zu steigern. 

Die Digital Innovation Hubs sind regionale Anlaufstelle für österreichische KMU aller Branchen bei Fragen zur Digitalisierung. Seit 2019 bieten die DIH auf lokaler Ebene praktische Unterstützung beim Einstieg und Entwicklung von Digitalisierungsvorhaben. Ein breites Angebot an Leistungen in den Modulen „Information“, „Weiterbildung“ und „Digitale Innovation“ stehen zur Verfügung.

Förderungen in Wien

 

Aktuell ist eine Förderung in Wien verfügbar: Digitalisierung.

Förderungen Wien
Digitalisierung

W: Digitalisierung

 

Wer wird unterstützt?
Wiener KMU,

  • die zum Zeitpunkt der Fördereinreichung bereits seit einem Jahr über eine Betriebsstätte in Wien verfügen
  • wertschöpfende Tätigkeiten des Projekts überwiegend in Wiener Betriebsstätte

Was wird gefördert?
Hard-, Software, externe Beratungskosten, Qualifizierungskosten

Art/Höhe der Förderung?
Für kleine und mittlere Unternehmen 50%; max. Fördersumme 50.000 Euro pro Projekt; Mindestprojektgröße 10.000 Euro, max. Projektlaufzeit: 2 Jahre 

Wann?
Geltungsdauer 01.01.2024 bis 31.12.2026

Förderungen in Oberösterreich


 

Aktuell sind zwei Förderungen in Oberösterreich verfügbar: DIGITAL STARTER 24 und ERFOLGPLUS 24.

Förderungen Oberösterreich
DIGITAL STARTER 24

OÖ: DIGITAL STARTER 24


Wer wird unterstützt?

Gefördert werden Projekte von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU)

  • die sich in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen befinden
  • mit Firmensitz in Oberösterreich und
  • mit einer aktiven Mitgliedschaft der Wirtschaftskammer OÖ.

Es werden ausschließlich Projekte von Unternehmen unterstützt, die in den beantragten Themenbereichen selbst keine Digitalisierungsleistungen (Beratung, Konzeption, Umsetzung) oder IT-Lösungen anbieten.

Was wird gefördert?

Es werden Digitalisierungsvorhaben (Konzeption und Umsetzung) unterstützt, die zur Erhöhung der betrieblichen Wettbewerbsfähigkeit einen wesentlichen Beitrag leisten. Das Förderprogramm DIGITAL STARTER 24 teilt sich in zwei Programmlinien: DigiPROJEKT-Basis und DigiPROJEKT-Intensiv. Die Einreichung ist nur in einer der beiden Programmlinien möglich.

DigiPROJEKT-Basis

  • Automatisierung/Digitalisierung
  • Datenmanagement/Künstliche Intelligenz
  • Sichere IT-Systeme/Cyber-Security
  • Digitale Markterschließung

DigiPROJEKT-Intensiv

  • Automatisierung/Digitalisierung
  • Datenmanagement/Künstliche Intelligenz
  • Sichere IT-Systeme/Cyber-Security


Art/Höhe der Förderung?

  • DigiPROJEKT-Basis:
    Förderbare Projektkosten: mindestens EUR 5.000,00
    Förderhöhe: maximal 40% bzw. maximal EUR 4.000,00 als Zuschuss
     
  • DigiPROJEKT-Intensiv
    Förderbare Projektkosten: mindestens EUR 10.000,00
    Förderhöhe: maximal 40% bzw. maximal EUR 10.000,00 als Zuschuss
     

Wann?

  • 15.03.2024 - 01.12.2024
ERFOLGPLUS 24

OÖ: ERFOLGPLUS 24


Wer wird unterstützt?

Gefördert werden kleine und mittlere Unternehmen (KMU):

  • mit Firmensitz in Oberösterreich und
  • mit einer aktiven 'Mitgliedschaft der Wirtschaftskammer OÖ.

Was wird gefördert?

  • Beratung zu Produkt-, Dienstleistungs- oder Geschäftsmodellinnovation
  • Beratung zur Anwendung von Künstlicher Intelligenz
  • Beratung zu Informations- & Cybersicherheit.

Art/Höhe der Förderung

  • Gefördert werden 50 % jedoch max. EUR 750 des Beratungshonorars (netto) in Form eines Zuschusses. 
  • Die Mindesthöhe des Beratungshonorars muss EUR 800  (netto) betragen.

Förderungen in der Steiermark

 

Aktuell sind zwei Förderung in der Steiermark verfügbar: Start!Klar, LEBENS!NAH-FÖRDERUNG.

Förderungen Steiermark
Start!Klar

ST: Start!Klar


Wer wird unterstützt?

  • innovative kleinste, kleine und mittlere Unternehmen
  • Unternehmen, die bis zu 5 Jahre vor der Antragseinreichung gegründet/übernommen wurden
  • Die Gründerin/Der Gründer muss eine direkte Beteiligung von mind. 25 % innehaben sowie eine operative und leitende Funktion nachweisen.
  • Das Unternehmen muss Produkte, Dienstleistungen oder Verfahren entwickeln, die neu sind oder verglichen mit den Mitanbietern eine wesentliche Verbesserung nachweisen.

Was wird gefördert?

  • Beratung durch externe Profis z.B. in den Bereichen Betriebswirtschaft, Recht, Innovation, Technologie, Marketing und Digitalisierung.
  • Investitionsprojekte, die im Zuge der unternehmerischen Entwicklung getätigt werden und die dem Wachstum und der Konkurrenzfähigkeit des Unternehmens dienen.

Art/Höhe der Förderung?

  • Der Beratungskostenzuschuss beträgt max. 50 % der externen Beratungskosten, die maximale Förderung beträgt EUR 5.000,00.
  • Investitionen im Zuge der unternehmerischen Tätigkeit z.B. Geschäftsausstattung sowie Investitionen und laufende Aufwendungen im Zusammenhang mit der Digitalisierung von Produkten, Dienstleistungen und Geschäftsprozessen.
  • Der Investitionszuschuss beträgt max. 20 % Basisförderung sowie 5 % Regionalbonus (für steirische Unternehmen außerhalb von Graz und Graz-Umgebung). Die maximale Förderung beträgt EUR 30.000,00.

Wann?

Bis 30. 06. 2027

LEBENS!NAH-Förderung

ST: LEBENS!NAH


Wer wird unterstützt?

  • Nahversorgungsbetriebe, die Güter bzw. Dienstleistungen des täglichen Bedarfs anbieten,
  • über 50 % des Umsatzes mit Privatpersonen erwirtschaften,
  • als Kleinstbetrieb (gilt für Betriebe aus den Bereichen Gewerbe und Handwerk, Einzelhandel sowie Dienstleistungen),
  • bzw. als Kleinbetrieb eingestuft werden (gilt für Bäckerei, Fleischerei, Konditorei und Lebensmittelhandel mit Vollsortiment),
  • und deren Unternehmensstandort in der Steiermark liegt.

Was wird gefördert?
 

INVESTITIONEN

Investitionen ab 20.000 Euro wie z.B. Maschinen und Anlagen, Büro- und Geschäftsausstattung inkl. digitaler Infrastruktur (z.B. Hardware und Software) sowie bauliche Maßnahmen (max. 30.000 Euro anrechenbar) primär im Zusammenhang mit der Verbesserung von Herstellung und Präsentation der Waren und Dienstleistungen.

Art/Höhe der Förderung?

  • Projektvolumen: mindestens 20.000 Euro
  • Förderquote: 15 % + maximal 5% Innovationsbonus
  • maximale Förderung: 15.000 Euro zzgl. Bonus


MARKETING

Wer wird unterstützt?

  • Nahversorgungsbetriebe, die Güter bzw. Dienstleistungen des täglichen Bedarfs anbieten,
  • über 50 % des Umsatzes mit Privatpersonen erwirtschaften, 
  • als Kleinstbetrieb (gilt für Betriebe aus den Bereichen Gewerbe und Handwerk, Einzelhandel sowie Dienstleistungen), 
  • bzw. als Kleinbetrieb eingestuft werden (gilt für Bäckerei, Fleischerei, Konditorei und Lebensmittelhandel mit Vollsortiment), 
  • und deren Unternehmensstandort in der Steiermark liegt.

Was wird gefördert?

  • Erstellung und Neugestaltung von Website und Online-Shop (inkl. Integration E-Payment) 
  • Design und Programmierung einer App 
  • Produktion und Schaltung von Webvideos, Suchmaschinenoptimierung, Social-Media-Kampagnen, erstmalige Präsenz auf Online-Vermarktungsplattformen

     

Art/Höhe der Förderung?

  • Projektvolumen: mindestens 3.000 Euro 
  • Förderquote: 30 % Basisförderung 
  • maximale Förderung: 1.500 Euro.

Förderungen in Salzburg

 

Die Förderungsaktion umfasst die Förderungsmaßnahmen "Digi-Start", "Digi-Commerce", "Digi-Invest" und "Salzburger Digi-Bonus"

Förderungen Salzburg
Salzburg - Digitalisierungsoffensive

S: Salzburg.Digital

 

Mit der Förderungsaktion werden Digitalisierungsprojekte in Unternehmen mit konkretem Umsetzungsbezug (Umsetzungsprojekte) unterstützt. Dies umfasst die Förderungsmaßnahmen Digi-Security, Digi-Invest, Salzburger Digi-Bonus.

 

Digi-Security - Bedarfserhebung

Bedarfserhebung und Umsetzung im Bereich Cyber-Security, IT-Sicherheitsmaßnahmen

  • Projektlaufzeit: max. 12 Monate
  • Förderfähige Gesamtkosten min. 5.000 EUR bis max. 30.000 EUR
  • Förderintensität: bis zu 30% der förderbaren Gesamtkosten (max. 9.000 EUR)
     

 

Digi-Invest - Umsetzungsschritte

Umsetzungsprojekte mit einem höheren Innovations- und Investitionsumfang, Umsetzung von Industrie 4.0-Konzepten bzw. Schritten mit einem höheren Anschaffungs-, Entwicklungs- und Technologiekostenanteil.

  • Projektlaufzeit: max. 24 Monate
  • Förderfähige Gesamtkosten min. 15.000 EUR bis max. 100.000 EUR
  • Förderintensität: bis zu 30% der förderbaren Gesamtkosten (max. 30.000 EUR)

 

Salzburger Digi-Bonus - in Technologien investieren

Umsetzung größerer Investitionsprojekte, die im Rahmen des ERP-Programms (AWS -Bundesprogramm mit zinsbegünstigten ERP-Krediten, nicht ERP-Kleinkredite) förderbar sind und sich mit der Einführung von Aspekten der digitalen Transformation im produzierenden Bereich oder Industrie 4.0 Lösungen befassen, oder die vertikale oder horizontale Datenintegration ermöglichen, mindestens 30% der förderbaren Gesamtkosten müssen digitalisierungsrelevante Kosten ausmachen.

  • Projektlaufzeit: gemäß aws/erp-Projekt, nur für KMU
  • Förderfähige Gesamtkosten: max. 1 Mio. Euro
  • Förderintensität: bis zu 10 Prozent der förderbaren Gesamtkosten (max. 100.000 EUR)

 

Wann?

Ab 01. 01. 2024

 

Förderungen im Burgenland

 

Aktuell ist eine Fördermaßnahme verfügbar: Digitalisierung

Bundesland Burgenland
Digitalisierung

B: Digitalisierung

 

Wer wird unterstützt?
Kleinste, kleine und mittlere Unternehmen, deren Betrieb oder Betriebsstätte, für die eine Förderung beantragt wird oder der die Förderung zugutekommen soll, sich im Burgenland befindet.

Was wird gefördert?

  • Digi-Scheck 50% (max. 1.000,00 Euro) der förderbaren Beratungsleistung
  • Umsetzungsprojekte in den Schwerpunkten Akquise, Abwicklung und/oder Administration 40% Förderquote (max. 24.000,00 Euro) der förderbaren Kosten
  • Förderbare Projektkosten zwischen 2.000,00 und 60.000,00 Euro.
  • Berücksichtigt werden Beratungsleistungen bis zu 25% (max. 10.000,00 Euro) der Gesamtprojektkosten.


Wann?
Bis 31.12.2024


 

 

Förderungen in Kärnten


Aktuell ist eine Förderung verfügbar:  Digitalisierungs.IMPULS

Digitalisierungs.IMPULS

K: Digitalisierungs.IMPULS

 

Wer wird unterstützt?
Kleinst- und Kleinunternehmen mit Betriebsstandort in Kärnten

Was wird gefördert?

  • E-Commerce
  • Modernisierung von Geschäftsprozessen durch digitale Anwendungen
  • Stärkung der IT-Sicherheit

Art/Höhe der Förderung?

  • bis zu 50% der förderbaren Kosten
  • Die förderbaren Projektkosten müssen mindestens EUR 5.000,- betragen und können bis max. EUR 25.000,- anerkannt werden.

Wann?

1. März bis 30. Sept. 2024

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